Sehr geehrte Patientin,
Sehr geehrter Patient,
Sie haben sich entschieden, die Leistungen unserer Praxis für sich und Ihre Gesundheit in Anspruch zu nehmen.
Unsere therapeutischen Leistungen sind entgeltlich.
Vor Beginn der Behandlung muss ein wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllter Anamnesebogen in der Praxis
vorgelegt werden. Bei Änderungen sind diese unverzüglich der Praxis schriftlich mitzuteilen. Nur so kann die
Behandlung bestmöglich und auf Ihre Belange abgestimmt erfolgen.
Mit gesetzlichen Krankenkassen haben wir Rahmenverträge geschlossen. Als Versicherter in einer gesetzlichen
Krankenkasse zahlen Sie in der Regel einen Eigenanteil von 10 % der verordneten Leistung sowie eine
Praxisgebühr von 10,00 €. Diese Beträge sind von Ihnen selbst in der Praxis zu zahlen. Wir leiten diese dann
an Ihre Krankenkasse weiter. Zuzahlungen sind zum
ersten
Behandlungstermin von Ihnen in der Praxis zu
zahlen. Gegebenenfalls nicht von der Gesetzlichen Krankenkasse übernommene Leistungsbeträge
(sogenannte Absetzungen) zahlt der Patient vollständig selbst, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt.
Wir weisen darauf hin, dass eine Heilmittelverordnung in der Physiotherapie durch die gesetzlichen Krankenkassen Beginn-Fristen und Unterbrechungs-Fristen behaftet sind. Spätester Behandlungsbeginn sind 28 KALENDERTAGE nach Ausstellungsdatum. Unterbrechungsfristen zwischen den einzelnen Terminen sind max. 14 Kalendertage (Ausnahmen bilden hier Krankenhausaufenthalte, sowie längere Urlaubsreisen, gegen Vorlage von Belegen (Liegebescheinigung Krankenhaus, Buchungsbestätigung Reiseunternehmen), sollten die Fristen überschritten werden, verfällt die Gültigkeit der Verordnungen.
Mit privaten Krankenkassen und Beihilfestellen wird nach unserer Privatpatientenpreisliste mit dem Patienten
abgerechnet. Diese bildet die Grundlage für die Honorarabrechnung in unserer Praxis. Den Leistungskatalog Ihrer
Krankenkasse prüfen Sie bitte selbstständig. Achten Sie als privat Versicherter darauf, dass Ihre
Versicherungsbedingungen keine Klausel enthalten, die die Kostenerstattung für Heilmittel in der Höhe begrenzt.
Die Praxis wird keine Preisanpassung an die Kostenerstattungslisten der Privatversicherungen vornehmen. Die
Praxis ist an keinen Rahmenvertrag mit Privatversicherungen gebunden. Die Praxis nimmt die Preisgestaltung
der Privatversicherten nach der GebüTh-Verordnung vor. Diese ist öffentlich einsehbar.
Die vollständige Privatpatientenpreisliste können Sie bei uns in der Praxis einsehen.
Der Preis einer konkreten Therapie hängt davon ab, wie viele Therapiesitzungen Sie bis zur Erreichung des
Therapieziels benötigen und wie hoch der Preis der jeweiligen Therapiesitzung ist.
Einige Krankenkassen versuchen womöglich, die Ihnen entstandenen Kosten gar nicht oder nicht in voller Höhe
zu erstatten. Gern erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag, mit dem Sie schon vorab klären können, wie
hoch Ihr Eigenanteil ist.
Sollten bei Ihnen nach der Behandlung außergewöhnliche Beschwerden auftreten, benachrichtigen Sie uns bitte
umgehend.
Die Rechnung über die erfolgten Behandlungen zahlen Sie bitte innerhalb von 10 Tagen.
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 24 Stunden vor Ihrem Termin möglich. Bei unterlassener Absage müssen wir
Ihnen eine Ausfallrechnung stellen. Terminabsagen und Terminänderungen teilen Sie uns bitte ausschließlich
telefonisch mit.
Für Garderobe und persönliche Gegenstände, die Sie unbeaufsichtigt in den Praxisräumen lassen, übernehmen
wir keine Haftung.
Der Schutz Ihrer Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Die Weitergabe erfolgt im Rahmen der von Ihnen erklärten
Einwilligung. Mit Angehörigen können wir nur nach Vorlage einer schriftlichen Vollmacht kommunizieren.
Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen für diese jederzeit gern zur Verfügung.
Ihr Team der Physio-ReKo